Kanzlei für Immobilienrecht

 

Die Kanzlei für Investoren, Architekten, Eigentümer, Bauunternehmer, Verwalter/Asset-Manager, Projektentwickler.
Kontaktieren Sie uns.

Über uns

Die Kanzlei Varol ist eine auf das Wirtschaftsrecht - Schwerpunkt Immobilienrecht - spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Berlin. Wir haben es zu unserer Aufgabe gemacht, zu Gunsten unserer Mandanten das Immobilienrecht zu steuern. Zu unseren Mandanten gehören Investoren, Bauunternehmer, Bauträger, WEG-Verwaltungen, Projektentwickler, Asset-Manager, Architekten, Ingenieure,  Wohnungseigentümergemeinschaften und Privatpersonen.

 

Wir beraten und begleiten Sie während der gesamten Lebenszyklen Ihrer Immobilien. Angefangen von der Planung, der anschließenden Realisierung (Bauen oder Ankauf), über die Nutzung bis hin zur Verwertung Ihrer Immobilie. Hierbei beraten und vertreten wir Sie im Immobilienrecht, was als interdisziplinärer Rechtsbereich weitere Rechtsgebiete wie z.B. das Baurecht, Mietrecht, Grundstücksrechts aber auch das Gesellschaftsrecht (Bsp. Share-Deal) mit umfasst. Und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, dann vertreten wir Sie auch vor Gericht. 

Tätigkeitsbereiche

Immobilienrecht

 

Das Immobilienrecht ist ein breites Feld. Wir beraten und vertreten Sie in den nachfolgenden, beispielhaft aufgezählten Gebieten:

 

  • Wohnraummietrecht
  • Gewerbemietrecht
  • Prüfung und Erstellung von Verträgen (Mietvertrag, Pachtvertrag, Kaufvertrag etc.)
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen
  • Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht)
  • Maklerrecht
  • Verhandlung bei Erwerb und Verkauf von Immobilien 
  • Vertragsrecht
  • Legal Due Diligence
  • Werkvertrag / Dienstvertrag

Baurecht

 

Für Investoren, Privatpersonen, gewerbliche Bauherren, Bauunternehmen, Architekten und Ingenieure können sich bei der Errichtung oder Sanierung von Immobilien erhebliche rechtliche Probleme ergeben. Daher vertreten wir Sie im Bauträgerrecht, Bauvertragsrecht oder Architektenrecht z.B. in folgenden Fällen:

 

  • Vergütung des Bauunternehmers
  • Verträge nach VOB und BGB
  • Selbständige Beweisverfahren
  • Durchsetzung und Abwehr von Mängelansprüchen im Bauvertrag und Bauträgervertrag
  • Durchsetzung und Abwehr von Haftungsansprüchen (Haftpflichtversicherungsrecht)

Architektenrecht /Ingenieurrecht

 

Das Architekten- und Ingenieurrecht regelt die Rechte und Pflichten von Architekten sowie am Bau beteiligten Ingenieuren (Bsp. Ingenieuren für Schallschutz, Statikern, Bauphysikern, Vermessungsingenieuren). Beispielhaft vertreten wir in den nachfolgend genannten Fällen:

 

  • Durchsetzung und Abwehr von Honorarordnungen nach HOAI
  • Vertragsrecht
  • Haftpflichtversicherungsrecht für Architekten
  • Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen (Bsp. wegen Planungs- oder Überwachungsfehlern
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Konflikten jeglicher Art (Bsp. Kündigung des Vertrages)

 

 

Kontaktdaten

 

Kanzlei Varol

Fabriciusstr. 9

10589 Berlin

Telefon: +49 (0)30 556 376 96

Fax:       +49 (0)30 552 346 88

E-Mail:   info@kanzlei-varol.de

 

Bürozeiten

 

Termine ausschließlich nach Vereinbarung!